Die Landesversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des Kolpingwerkes Landesverband NRW. Als Delegiertenversammlung werden hier alle wichtigen Angelegenheiten, die den Landesverband betreffen behandelt.
Zu den Aufgaben gehören u.a.:
- Wahl des Landesvorstandes
- Diskussion des Rechenschaftsberichtes
- Beratung und Beschlussfassung über Anträge
- Beschlussfassung über die Satzung und Satzungsänderung des Landesverbandes
Der Landesversammlung gehören an:
- die Mitglieder des Landesvorstands
- 2 weitere Mitglieder der Landesleitung der Kolpingjugend,
- aus jedem Diözesanverband im Landesverband mit bis zu 5.000 Mitgliedern 4 Delegierte, je angefangene 5.000 zusätzliche Mitglieder,1 weitere/r Delegierte/r, von den 4 Delegierten muss ein/e Delegierte/r aus der Altersgruppe der Kolpingjugend stammen,
- aus jedem Diözesanverband je Bildungswerk 1 weitere/r Delegierte/r.